Zeitwertkonto / Lebensarbeitszeitkonto / Arbeitszeitkonto
Der Königsweg der Altersvorsorge – komplett finanziert aus dem unversteuerten Brutto-Lohn/Gehalt.
Für den Arbeitnehmer ist die private Altersvorsorge über das betriebliche Lebensarbeits-Zeitkonto in aller Regel vorteilhafter, zum Teil erheblich vorteilhafter und niemals schlechter ist als das konventionelle Ansparen außerhalb des Betriebs.
Für den Arbeitgeber ist das Lebensarbeitszeitkonto (ohne eigenen Kapitaleinsatz) dann auch finanziell vorteilhaft, wenn die Entgeltumwandlungsbeträge in Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Und, Arbeitszeitkonten erhöhen die Flexibilität des Unternehmens z.B. bei der Personalorganisation abhängig von den Markterfordernissen.
Neben den 5 Durchführungswegen der Betrieblichen Altersvorsorge besteht durch das Gesetz zur Absicherung von flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi-Gesetz) vom 06.04.1998 zusätzlich oder alternativ die 6. Möglichkeit der BAV, die zur Entgeltumwandlung vorgesehenen Beträge in ein betriebliches Arbeitszeitkonto einzustellen. Dieser „6. Weg“ unterliegt auch nicht den üblichen Begrenzungen in der BAV. Über das Arbeitszeitkonto haben Sie folgende Möglichkeiten und Vorteile:
– flexible und variable Einbringungsmöglichkeiten – keine feste Verpflichtungen
– Einbringungsmöglichkeit vom Arbeitgeber- und Arbeitnehmer
– die Zuführung ist steuer- und sozialversicherungsfrei, auch über 2008 hinaus
– keine pauschale Lohnsteuer – aufgeschobene Vergütung + Versteuerung
– für sozialversicherungspfl. AN können die eingesparten Arbeitgeberbeiträge mit eingebracht werden
– keine Summen- oder Höchstgrenzen, kann Jahr für Jahr neu gewählt werden
– Zugriff auch vor dem 60. Lebensjahr, über Teil- oder Vollentnahme
– interessant für jedes Alter ohne Altersbegrenzung
– kann ohne Einschränkungen frei vererbt werden
– unterliegt im Scheidungsfall nicht dem gesetzlichen Versorgungsausgleich
– Übertragung in BAV meist möglich, steuerfrei, evtl. auch sozialversicherungsfrei
– relativ einfache Verwaltung
– über die erzielten Renditen werden längere bezahlte Freistellungszeiträume möglich
– über die flexible Zeiteinteilung haben Sie hier eine Lösung auf die wahrscheinliche Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und auf den Wegfall der bisherigen Altersteilzeitregelungen.
– damit wird eine bezahlte Freistellung finanzierbar.
– über das Arbeitszeitkonto kann das aktive Berufsleben flexibler gestaltet werden.
Das Lebensarbeitszeitkonto stellt für den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung eine besonders attraktive, flexible und renditestarke Lösung dar.
Der Arbeitgeber richtet für seinen Arbeitnehmer ein Zeitwertkonto ein, das in Zeit oder Geld geführt wird. Der Arbeitnehmer spart darauf Wertguthaben auf seinem Arbeitszeitkonto an, z.B. durch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstunden, Sonderzahlungen etc..
Das primäre Ziel von Lebensarbeitszeitkonten besteht darin, den Arbeitnehmer bei fortlaufendem Bezug von Arbeitslohn von der Arbeit freizustellen. Die Freistellung kann z. B. für einen vorzeitigen Ruhestand oder für Langzeiturlaube (sog. Sabbaticals) genutzt werden. Der Umfang und die Länge der Freistellungsphase hängen von der auf dem Arbeitszeitkonto angesparten Summe ab. Das Lebensarbeitszeitkontenmodell ist eine Form von Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung).
Die Einbuchung von Zeitguthaben – unabhängig davon, ob das Arbeitszeitkonto selbst in Geld oder in Zeit geführt wird – führt beim Arbeitnehmer zunächst weder steuerrechtlich noch sozialversicherungsrechtlich zu einem Zufluss von Arbeitslohn, d.h. das Zeit-Wert-Guthaben bleibt bis zur Inanspruchnahme steuer- und sozialabgabenfrei. Nicht nur die Steuerfreiheit, auch die Sozialabgabenfreiheit ist nach aktuellem Rechtstand im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung weder der Höhe nach noch zeitlich limitiert.
Die Besonderheit dieser Zeit-Wert-Konten ist, dass nun die Entgeltansprüche aus Zeit in Entgeltanteile aus Geld umgewandelt und bis zum Renteneintritt verzinslich angesammelt werden können. Im Ergebnis lassen sich nun nicht nur Überstunden und verfallene Urlaubstage, sondern auch Teile des Gehalts, Prämien, Bonifikationen, Tantiemen etc. mehr im Sinne des Bruttosparens effektiv ansammeln. Je nach Ausgestaltung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen kann das Guthaben jederzeit, also auch vor dem 60. Lebensjahr, oder zum Beispiel im Rahmen von Lebensarbeitszeitkonten zur Finanzierung des Vorruhestandes oder zur Aufstockung der betrieblichen Altersversorgung verwendet werden. Vor diesem Hintergrund stellen Zeit-Wert-Konten aktuell nicht nur bei Unternehmen, die flexible Arbeitszeitmodelle umsetzen, eine sinnvolle Ergänzung zur betrieblichen Altersversorgung dar.
Die in die Arbeitszeitkonten eingebrachten Werte, werden in der Regel mit Fonds oder besonderen Produkten der Lebensversicherungswirtschaft, sog. „Kapitalisierungsprodukten“, aufgebaut. Bei Fonds-Anlagen werden zunehmend life-cycle Modelle integriert, die eine lebensaltersgerechte Anlage- und Risikostrategie vorsehen, z.B. wird mit fortschreitendem Alter des Mitarbeiters in sichere Anlagen investiert. Zuführungen aus sozialversicherungspflichtigem Entgelt hat der Arbeitgeber mit einem gesonderten Sparvorgang aus seinen eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen zu verbuchen und zu sichern.
Ist arbeitsrechtlich wirksam (Verbraucherschutz, Aufklärung, Transparenz für den Mitarbeiter, Mitbestimmung) ein „Partizipationsmodell“ vereinbart, dann ist der Arbeitnehmer an Gewinnen und Verlusten aus der Kapitalanlage beteiligt. Dies hat für den Arbeitgeber einen enthaftenden Aspekt.
Da sich die Situation am Steuer-, Sozial- und Kapitalmarkt fast täglich ändert, die Anbieter und die Marktchancen immer wieder wechseln, die Ziele unserer Kunden aber individuell sind, besteht gerade hier ein erhöhter, kompetenter Beratungsbedarf.
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