Vorübergehend Arbeitsunfähig ist man schnell.
Sei es nun eine Virusgrippe, Knochenbrüche nach einem Unfall oder gar Schlimmeres – die Folge ist zunächst eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit.
Als Arbeitnehmer/in haben Sie in den ersten 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Als Selbständiger oder Freiberufler müssen Sie selbst Vorsorge für diesen Fall treffen.
Schützen können Sie sich vor den finanziellen Folgen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch folgende Versicherungen:
Krankentagegeldgeld-, Krankenhaustagegeld-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Dread Disease Versicherung.
Welche Kombination aus diesen Möglichkeiten die für Sie Richtige ist, erarbeiten wir gerne für Sie und mit Ihnen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich bereits vorhandene Absicherungen, wie Lohnfortzahlung, Leistungen aus Berufsgenossenschaft, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bereits getroffene private Vorsorge.