Basisvorsorge
Nachdem das bisherige 3-Säulenmodell der Altersvorsorge umgefallen ist, wurde
das Drei-Schichten-Modell neu geboren. Das Loch, das durch die deutlich reduzierte gesetzliche Rente (auf ca. 43 % vom Netto) entstanden ist, soll durch Eigenleistung des Bürgers selbst aufgefüllt werden. Damit dies funktioniert, stellt der Staat einige Bonbons wie Steuerersparnis oder Zulagen in Aussicht. Einzelheiten regelt das ab dem 1.1.2005 gültige Alterseinkünftegesetz (AEG).
Die Basis der Altersversorgung ist bei den meisten Deutschen die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Nahezu alle abhängig Beschäftigten und viele Selbständige zahlen (meist unfreiwillig) in das gesetzliche System ein.
Beamte zahlen nicht ein, sie erhalten später eine Pension. Die Beamtenpensionen sind im allgemeinen üppiger bemessen als die gesetzliche Rente und gehen damit über eine reine Basisversorgung hinaus.
Zur Basisabsicherung in Schicht 1 gehören ebenfalls die Berufständischen Versorgungswerke und die Landwirtschaftlichen Alterskassen.
Alles in allem handelt es sich bei diesen Renten um eine reine Grundversorgung sozusagen die Grundmauern Ihrer Altersabsicherung.
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