Bei der Rüruprente, benannt nach dem Wirtschaftsweisen Bernd Rürup, der sie als Vorsitzender der „Kommission zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme“ maßgeblich geprägt hat, handelt es sich um eine private Leibrentenversicherung, deren Bedingungen jedoch mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung weitgehend vergleichbar sind. Im Gegensatz zur gesetzlichen Altersrente aber baut der Einzelne eine private kapitalgedeckte individuelle Vorsorge auf, aus der die späteren Rentenleistungen finanziert werden.
Die Rüruprente oder auch Basisrente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange monatliche Rente bezahlt. Die Beitragszahlung ist entweder gegen laufende Beiträge oder als Einmalbetrag möglich. Die Erträge während der Ansparphase sind steuerfrei.
Die spätere Besteuerung erfolgt in Abhängigkeit vom Rentenbeginn durch die schrittweise Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung. Der Besteuerungsanteil startet 2005 bei 50% und steigt bis 2040 auf 100 % und wird mit dem dann gültigen individuellen Steuersatz versteuert.
Vor- und Nachteile der Rüruprente:
Fangen wir mit den Nachteilen an: Die Versicherung darf nicht kapitalisiert, beliehen, vererbt (mit kleinen Ausnahmen) oder übertragen werden, sie kann auch nicht abgetreten oder verpfändet werden.
Im Todesfall erlischt die Versicherung ersatzlos (das angesparte Geld ist weg).
Das Produkt Rüruprente kann durch private Zusatzversicherungen (Risikoleben, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente ergänzt und dadurch wesentlich sinnvoller gestaltet werden.
Die Rüruprente kann klassisch, fondsgebunden oder auch als Mischform mit einem Fondssparplan kombiniert werden.
Die Vorteile der Rüruprente: Im Gegensatz zu anderen Produkten gibt es keine staatliche Zulage, sondern hier sind die Beitragszahlungen (begrenzt) steuerlich abzugsfähig.
Es ist keine Gesundheitsprüfung notwendig, sofern keine Zusatzleistungen gewünscht werden, die Schutz im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit bieten. Die Versicherung kann dynamisiert (3 – 10 %) und damit einigermaßen inflationssicher gestaltet werden.
Die Rüruprente ist in der Ansparphase Insolvenz-, Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV und vor Gläubigern und Banken geschützt.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit der gezahlten Beiträge zur Basisversorgung (Schicht 1) hat verschiedene Voraussetzungen:
– Begrenzung der Sonderausgaben auf 20.000 EURO ledig / 40.000 EURO verheiratet
– Zur Summe oben zählen auch andere Beiträge, z.B. die zur gesetzlichen RV zuzüglich dem Arbeitgeber-Anteil, oder landwirtschaftliche oder berufsständische Versorgungswerken
Durch die steuerlichen Anreize ist die Rüruprente besonders für Selbständige und Angestellte mit hoher Steuerbelastung interessant.