Riester-Rente
Die Riester-Rente wird aus allgemeinen Steuermitteln durch Zulagen und ggf. Steuervorteile gefördert. Eingeführt wurde diese zusätzliche Altersvorsorge zum 1. Januar 2002, ihre Bezeichnung verdankt sie dem bei Einführung der „Riester-Rente“ amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners – also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen der 45 Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hatte – von 70 % auf 67 % reduziert wurdeDie Förderung durch die Riester-Rente ist auf Personenkreise wie Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte beschränkt – solche Menschen also, die einem System der Altersvorsorge angehören, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird. Gefördert wird die zusätzliche Altersvorsorge, die für eine lebenslange Absicherung regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten vorsieht (Rentenversicherungsverträge oder Auszahlungsplan mit Restverrentung). Gefördert werden auch verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung.
Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:
- Private und betriebliche Altersvorsorge können seit dem 1. Januar 2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit gefördert werden.
- Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge und auch keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
- Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Wer nicht selbst förderungsberechtigt ist, erhält die Förderung, wenn der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.
- Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag ist ein Prozentsatz des sozialversicherungspflichigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres. Er ist jedoch mindestens so hoch wie der Sockelbetrag. Der Sockelbetrag ist seit 2012- 60 € pro Jahr. Der Mindestbeitrag beläuft sich seit 2008 auf 4 %. Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, dem werden die Zulagen anteilig gekürzt.
- Die Vergünstigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds gewährt. Alternativ gibt es hier (außer bei der Direktversicherung) die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen – also aus dem Bruttoentgelt – zu leisten.
- Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen.
- Wer die Riester Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich zwischen einer klassischen Rentenversicherung, einem Banksparplan, einer Fondsgebundenen Rentenversicherung, dem „Wohnriester“, oder einem Fondssparplan entscheiden.
- Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: seit 2018 beträgt sie 175 € pro Einzahler und Jahr und 185 € Kinderzulage. Für die geborenen Kinder ab 2008 gibt es eine Zulage von 300 €. Die Zulagen werden dem Vertrag gutgeschrieben´und erhöhen somit die zu erwartende Rente. Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten. Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das man im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld erhielt.
- Das Kapital, das sich in einem Riestervertrag befindet, bleibt bei längerer Arbeitslosigkeit (Hartz IV) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
- Das Guthaben im Riester-Sparkonto ist pfändungssicher.
Hier finden Sie noch tiefere Informationen vom Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2017-08-21-Riester-Rente-wird-noch-attraktiver.html