Pflegerentenversicherung
Sie wird in Form einer Lebensversicherung angeboten und zahlt eine monatliche Rente bei Pflegebedürftigkeit. Der Vorteil ist ein meist fixer Beitrag und die Möglichkeit der Beitragsrückgewähr falls man nicht pflegebedürftig wird. Der Beitrag ist meist etwas höher als bei den nachfolgenden Varianten.
Pflegekostenversicherung
Die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung verbleibenden Kosten werden erstattet. Es gibt Tarife, die die Restkosten ganz oder teilweise übernehmen. Ein Nachweis ist erforderlich, aus diesem Grund ist diese Form der Absicherung nur bedingt empfehlenswert.
Pflegetagegeldversicherung
Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Belastungen durch die Pflege überwiesen. Das Pflegetagegeld wird meist von den den privaten Krankenversicherungen angeboten.
Bei allen drei Varianten gibt es riesige Preis- und Leistungsunterschiede, deshalb raten wir Ihnen dringend zu einem Beratungsgespräch bevor Sie Ihre endgültige Entscheidung treffen.
Grundsätzlich ist zu Überlegen ob man Leistungen beireits ab Stufe I erhalten möchte (sehr teuer) oder nur das wirklich existenzgefährdende Risiko der Pflebedürftigkeit in Stufe III. Denn hier unterscheiden sich die tatsächlichen Aufwendungen und die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung am meisten.
foto: fotolia; mm