Pflegeversicherung
Und die Pflegebedürftigkeit im Alter sind zur Zeit eines der Hauptthemen in Deutschland.
Mehr als ein Fünftel der über 80-Jährigen ist pflegebedürftig, bei den über 90-Jährigen sind es fast zwei Drittel. Zu den gesundheitlichen Problemen kommen in den meisten Fällen auch noch finanzielle hinzu, da eine einfache Rente nicht ausreicht, um eine Pflegekraft oder einen Platz im Pflegeheim zu bezahlen.
Was Viele nicht wissen: Kinder haften für Ihre Eltern, denn wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, dann sind die Familienangehörigen verpflichtet, für den Restbetrag aufzukommen und das solange, wie der Pflegeplatz benötigt wird. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, um die Lücke zwischen dem was die gesetzliche Pflegepflichtversicherung leistet und den tatsächlichen Kosten zu decken und damit finanziellen Problemen im Pflegefall vorzubeugen. Die meisten Zusatzversicherungen werden auf drei Arten angeboten:
Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung, Pflegetagegeldversicherung
Die Leistungen der privaten und der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind identisch:
Die Einteilung der Pflegebedürftigkeit wird in 3 Stufen dargestellt:
- Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) wer mindestens 90 Min. täglich Pflege benötigt.
- Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit) wer mindestens 3 Std. täglich Pflege benötigt.
- Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit) wer mindestens 5 Std. täglich Pflege benötigt.
Die Zuordnung in eine Pflegestufe bei Kindern erfolgt nach einem Vergleich mit der Entwicklungsstufe eines gesunden und gleichaltrigen Kindes.
Die Leistungen:
Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft werden für maximal 4 Wochen im Wert von 1.400,- EUR, und Pflegehilfsmittel bis 30,- EUR monatlich übernommen.
Für technische Hilfsmittel, wie etwa Hebegeräte, leihweise oder bei 100%-iger Erstattung und für die Verbesserung des Wohnumfeldes werden bis zu 2.500,-EUR aufgewendet.
Um die soziale Sicherung der Pflegeperson zu gewährleisten, werden Beiträge zur gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung geleistet.
Pflegegelddienstleistungen pro Monat:
Bisher ab Juli 2008
Pflegestufe I 205 € 215 €
Pflegestufe II 410 € 420 €
Pflegestufe III 665 € 675 €
Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat:
Bisher ab Juli 2008
Pflegestufe I 384 € 420 €
Pflegestufe II 921 € 980 €
Pflegestufe III 1432 € 1470 €
Vollstationäre Pflegeleistungen pro Monat:
Bisher ab Juli 2008
Pflegestufe I 1023 € 1023 €
Pflegestufe II 1279 € 1279 €
Pflegestufe III 1432 € 1470 €
Härtefalle 1688 € 1750 €
Leistungsbeantragung
Beiträge:
PKV: Bei Versicherungsnehmern deren Vertrag ab dem 01.01.95 begonnen hat, ist der Beitrag weder geschlechts- noch gesundheitsabhängig, sondern altersabhängig und auf einen Höchstbetrag beschränkt.
Beitrag GKV: 1,7 % des Brutto, Kinderlose 1,95 %. Die Beiträge werden nach der Pflegereform ab 01.07.2008 um 0,25 % angehoben.
Ehegattenbeitrag:
Hat jeder der Ehepartner ein eigenes Einkommen, so zahlt jeder seinen Anteil. Ist ein Partner ohne Einkommen, zahlt der andere 150% des Höchstbetrages für beide Versicherten zusammen. Bei sonstigen Einnahmen durch Miet- oder Zinszahlungen, die über der Mindestverdienstgrenze liegen, ist der Ehegattenrabatt aufgehoben.
Beamte, Heilfürsorgeberechtigte, Versorgungsempfänger und deren zu berücksichtigende Angehörige nach Tarif PHV zahlen den reduzierten Beitrag bzw. je nach Voraussetzung den Ehegattenhöchstbeitrag.
Kinder:
Kinder ohne eigenes Einkommen sind immer kostenlos mitversichert. Und zwar:
Unter dem 18. Lebensjahr, unter dem 23. Lebensjahr, bei Erwerbslosigkeit oder bei einem Einkommen, dass unter der monatlichen Mindestverdienstgrenze liegt. Unter dem 25. Lebensjahr, bei Schul-, Berufs- oder Studienausbildung, Wehrdienst, Zivildienst oder Sozialjahr.
Über das 25. Lebensjahr ohne Altersbegrenzung hinaus bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, dabei muss vor Eintritt der Behinderung schon eine Beitragsfreiheit bestanden haben. Unter den gleichen Voraussetzungen gilt alles auch für Adoptivkinder
- Kinder mit eigenem Einkommen (auch aus Vermietung oder Zinseinkünfte) müssen in der GKV ihren prozentualen Beitrag entrichten.Studenten:
Studenten unter dem 25. Lebensjahr, in der Schul-, Berufs- oder Studienausbildung, sind bei Ihren Eltern mitversichert. Studenten die BAföG erhalten werden mit monatlich 7,50 EUR bezuschusst.Rentner:
Rentner zahlen den Höchstbeitrag der SPV (soziale Pflegeversicherung). Für eine Beitragsreduzierung ist das Gesamteinkommen beider Partner maßgebend.Personen in stationärer Pflege:
Da sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten haben, waren Personen in voller stationärer Pflege bis zum 01.07.96 beitragsfrei.Wer Leistung in Anspruch nimmt ist generell auch während eines Erziehungsurlaubes, gegebenenfalls auch bei der Ehegattenregelung, nicht beitragsfrei.
Beitragsfrei in der GKV:
Familienangehörige, wenn eine Familienversicherung besteht, Mitglieder mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld
In der Zeit zwischen Antragstellung und Rentenbezug auch:
– Hinterbliebene Angehörige eines Rentenbeziehenden,
die Hinterbliebenenrente beantragt haben
– Hinterbliebene Waise eines Rentenbeziehenden, die
Hinterbliebenenrente beantragt haben
– Hinterbliebene Waise eines Rentenbeziehenden, vor Vollendung
des 18. Lebensjahres
– Ehepartner einer Person, die diese Ehe vor dem 65. Lebensjahr
einging, und die Altersgeld oder vorzeitiges Altersgeld erhielt