Krankenversicherungspflicht
Wer bislang nicht krankenversichert war, musste im Krankheitsfall alle Kosten selbst tragen. Erstmals in Deutschland hat jetzt nicht nur jeder das Recht auf eine Krankenversicherung, sondern gleichzeitig die Pflicht eine Krankenversicherung abzuschließen. Für vormals gesetzlich oder privat Versicherte ergeben sich dabei unterschiedliche Regelungen. Früher gesetzlich Versicherte müssen seit dem 1. April 2007 von ihrer alten Kasse wieder aufgenommen werden. Betroffene sollten sich umgehend bei der Krankenkasse bzw. deren Rechtsnachfolgerin, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat melden.

Nichtversicherte müssen selbst aktiv werden, denn seitens der Krankenkassen besteht keine gesetzliche Verpflichtung, ehemalige Kunden darüber zu informieren. Wer davon betroffen ist, sollte im eigenen Interesse schnell handeln, denn Beitragspflicht besteht schon seit 1. April 2007, unabhängig davon, ob man sich bei seiner letzten gesetzlichen Krankenkasse gemeldet hat oder nicht. Wer sich erst später meldet, muss seit dem 1. April 2007 entstandene Beiträge rückwirkend nachzahlen. Wer in Not gerät und die Beiträge nicht mehr zahlen kann, dem darf die Versicherung nicht mehr kündigen. Notfalls muss das Sozialamt einspringen. In Ausnahmefällen können die nachzuzahlenden Beiträge ermäßigt, gestundet oder es kann sogar von deren Erhebung abgesehen werden. Dies wird leider bereits kräftig ausgenutzt.Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, haben keinen Anspruch auf die vollen Kassenleistungen. Nicht davon betroffen ist die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Erst, wenn die Rückstände nachgezahlt sind, besteht wieder voller Leistungsanspruch. Personen, die früher privat krankenversichert waren und jetzt ohne Versicherungsschutz sind, werden der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Ab dem 01. Januar 2009 unterliegen sie ebenfalls der allgemeinen Versicherungspflicht und haben bis dahin Zeit sich für eine private Krankenversicherungsgesellschaft zu entscheiden.
Die privaten Krankenversicherungen müssen alle Menschen aufnehmen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden können und zwar ohne Konsequenzen aus der Gesundheits- und Bonitätsprüfung. Dafür wird seit dem am 1. Juli 2007 der Standardtarif der Rentner zweckentfremdet. Der Standardtarif geht im Jahr 2009 in den neu zugründenden Basistarif über. Dieser soll sich an dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren und nicht teuerer sein als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Genau wie in den gesetzlichen Krankenkassen darf ein in finanzielle Not geratener Versicherungsnehmer nicht mehr gekündigt werden, hat dann aber nur noch Anspruch auf medizinische Notversorgung. Beitragszuschüsse können auch hier beim Nachweis der Bedürftigkeit vom Sozialamt abgerufen werden.Beide Leistungsträger (Privat wie Gesetzliche) fürchten durch die Regelung der Versicherungspflicht erhebliche Mehrkosten.