Krankengelder
sind ein enorm wichtiger Aspekt bei der Absicherung Ihrer Arbeitskraft.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld.
Das Krankenhaustagegeld bringt für den Fall einer stationären Heilbehandlung vielfältigen Nutzen:
– zur Bezahlung einer Haushaltshilfe
– um evtl. Selbstbeteiligungen auszugleichen
– Ausgleich für entgangene Zulagen oder Spesen
– zusätzlichen Service im Krankenhaus, wie Telefon, Fernsehen
– Taxikosten für die Familie
– um die Differenzkosten vom 2-Bett zum 1-Bettzimmer auszugleichen
– um den Eigenanteil im Krankenhaus zu begleichen
– bei Selbständigen als zusätzlicher Verdienstausfall
Der Aufnahme- und Entlassungstag zählen voll mit! Bezahlt wird ab dem 1. Tag im Krankenhaus.
Im Gegensatz dazu gibt es beim Krankentagegeld Karenzzeiten.
Das Krankentageld ist an keinen stationären Aufenthalt gekoppelt sondern wird auch zu Hause bezahlt. Die Leistung erfolgt ohne zeitliche Begrenzung bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. D. h. bis der Arzt Sie entweder gesund oder berufsunfähig schreibt. Gerade für diesen Fall ist es immens wichtig, fortlaufenden Versicherungsschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben!
Krankengelder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind steuerfrei, unterliegen aber dem sogennanten Progressionsvorbehalt. Private Krankentagegelder sind dagegen völlig steuerfrei!
Wieviel Krankentagegeld – ab wann – sollte man absichern?
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Sie sollten den Verdienstausfall versichern, der für Sie entsteht, wenn Sie länger als 6 Wochen (Angestellter) krank geschrieben sind bzw. die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers ausläuft. Somit errechnet sich die nötige Absicherung wie folgt:
Nettoeinkommen + Sozialversicherungsabgaben + Krankenversicherungsbeitrag Als Faustregel sollten Sie ca. 75% – 80 % Ihres Bruttoeinkommens ansetzen. Sind Sie GKV Versichert erhalten SIe nur 70 % Ihres letzten Bruttos maximiert auf die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze! Auch hier kann man die drohende Versorgungslücke bei Besserverdienenden mit einem Krantagegeld ab der 6. Woche preiswert aufstocken. Selbständige sollten zunächst überprüfen, welche Karenzzeit für Sie die Richtige ist. Die Höhe des Tagegeldes bemisst sich hier nach der letzten Einkommenssteuer-erklärung oder einem Steuerberatertestat. Grundsätzlich sollte man das Tagegeld nicht zu niedrig wählen, da sonst massive Einkommensverluste drohen, aber auch nicht höher versichern als es nach dem bisherigen Einkommen adäquat ist. Die Versicherer überprüfen ggf. das Einkommen der letzten Monate und sind zu Kürzungen berechtigt!!! |