Was ist in der Hausratversicherung versichert?
Versichert ist Ihr gesamter Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen und was Sie bei einem Umzug mitnehmen könnten wie zum Beispiel alle beweglichen Dinge Ihres Haushalts (etwa Möbel, Kleidung, Wäsche, Gardinen, Haushaltsgeräte etc.), auch Bücher, Musikinstrumente, Hobby- und Sportgeräte. Ebenso alle Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände. Auch Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und andere Wertsachen, sowie Kleintiere wie Katzen und Vögel gehören zum Hausrat.
Für bestimmte Sachen wie Wertsachen, Fahrräder im Gebrauch oder in der Wohnung befindliche berufliche Arbeitsmittel gilt eine vorher vereinbarte Begrenzung der Versicherungssumme.
Versichert sind Sachen, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel zerstört oder beschädigt werden oder dabei Abhanden kommen.
Was ist mit Elementarschäden?
Grundsätzlich sind Elementarschäden in der Hausratvers. nicht mitversichert. Elementarschäden sind Schäden durch Naturereignisse. Dazu zählen z.B. Erdsenkungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck. Eine Elementarschadenversicherung, die im Übrigen auch erweiterte Elementarschadenversicherung genannt wird, gilt als eine Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Alerdings kann nicht in jeder Region eine Elementarschadenversicherung abschlossen werden, da z.B. in Gebirgsregionen oder an Flüssen die Gefahr von Schäden durch Ereignisse der o. g. Art zu groß ist. Sollten Sie in Ihrer Region noch eine Elementarversicherung mit einschliessen können, so ist es empfehlenswert dies auch zu tun. Auf Grund immer extremer werdender Wetterlagen kann sich ein idyllischer Bach zu einem reißendem Fluß verwandeln und immense Schäden verursachen. Danach ist in dieser Gegend oft der Einschluß einer Elementarversicherung nicht mehr möglich.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Der Beitrag errechnet sich nach der Versicherungssumme und dem Risikoort. Hierzu wurden alle Postleitzahlengebiete statistisch erfasst und ausgewertet. Auf Grund unterschiedlicher Schadenhäufigkeiten gibt es mehrere Regionalklassen oder Tarifzonen.
Wieviel eine Hausratversicherung kostet, können Sie mit unserem Online Tarifrechner errechnen.
Unterversicherung
Sie sind immer dann unterversichert, wenn die vereinbarte Versicherungssumme kleiner ist, als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Dieser tatsächliche Wert des Hausrates heißt Versicherungswert. Die Entschädigung, die Ihre Versicherung leisten muss, hängt vom Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert ab.
Unterversicherungsverzicht
Nach Klausel 7712 können Sie im Rahmen der Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist, dass pro qm Wohnfläche mindestens eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart wird. Bei vielen Versicherungen (nicht bei allen!)beträgt dieser Wert 650 Euro pro Quadratmeter. Die Vorteile des Unterversicherungsverzichts bestehen darin, dass im Schadenfall auf die Anrechnung einer eventuell bestehenden Unterversicherung verzichtet wird. Das bedeutet, Sie erhalten Ihren Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme zuzüglich 10 % Vorsorge ohne Kürzung ersetzt. (Beispiel: 75 qm Wohnfläche x 650 EUR = 48.750,00 EUR Versicherungssumme + 10 % Vorsorge 4.875,00 = 53.625,00 EUR maximale Entschädigung bei einem Totalschaden. Wenn z. B. der gesamte Hausrat einer Wohnung vollständig verbrennt.) Befinden sich in Ihrer Wohnung besonders wertvolle Sachen, müssen Sie jedoch einen höheren Wert zur Bestimmung der Versicherungssumme berücksichtigen.
Die pauschale Ermittlung der Versicherungssumme mit beispielsweise 650 je qm Wohnfläche darf also nicht dazu führen, dass auf eine korrekte Ermittlung des Versicherungswertes und damit der Vereinbarung der erforderlichen Versicherungssumme verzichtet wird. Die Höchstentschädigung beträgt, auch bei Unterversicherungsverzicht, marktüblich immer die Versicherungssumme + 10 % Vorsorge, zuzüglich 10 % für tatsächlich angefallene Kosten.
Was tun im Schadenfall?
Verständigen Sie umgehend Ihre Hausratversicherung und gegebenenfalls die Polizei. Helfen Sie soweit es Ihnen möglich ist, Schadensursache und Schadenshöhe zu ermitteln und weiter Schäden zu verhindern.
Für die Ermittlung der Schadenshöhe ist es hilfreich, wenn Sie Kaufbelege von den beschädigten Sachen – zumindest von den höherwertigen – zur Hand haben.
Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen sind wir gerne für Sie da. Und denken Sie daran, wir sind immer nur soweit weg, wie Ihr Telefon oder PC.
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