Die gesetzliche Rentenversicherung ist für alle abhängig Beschäftigten (Ausnahme: Beamte) und viele Selbständige eine Basisversorgung im Alter, die aber durch immerwährende Reformen und mangelnden Inflationsausgleich langsam aber sicher zu einer reinen Grundversorgung schrumpft.
Historische Entwicklung
Sozialgesetze zum Schutz der Arbeitnehmer gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Am 22. Mai 1889 verabschiedete der Reichstag das erste Gesetz zur Altersversorgung. Es war nach der Kranken- und Unfallversicherung das letzte der Sozialversicherungsgesetze die wir Otto von Bismarck zu verdanken haben. Mit der Rentenreform 1957 wurde das System vom reinen Sparvorgang auf die noch heute praktizierte Umlagefinanzierung überführt. Weil keine Rücklagen gebildet werden, setzt ein Umlagesystem aber die Existenz nachfolgender Generationen voraus, deren Angehörige versicherungspflichtig tätig sind und vor allem ausreichend Beiträge zahlen. Dieses System kommt aber in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, langsam wachsender Bruttolöhne, längerer Lebenserwartung und schrumpfender Erwerbstätigenzahlen auf Grund rückläufiger Geburten (demografischer Faktor) unter immensen Finanzdruck. Deshalb ist die Rente heute keineswegs mehr sicher, wie Norbert Blüm uns jahrelang erzählen wollte.
Finanzierung
Die Rentenversicherung wird durch Beiträge finanziert, wobei diese von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden. Freiwillig versicherte Selbständige tragen den vollen Beitrag alleine. Ausnahmen gibt es für geringfügig Beschäftigte, Knappschaftsversicherte und in der Künstlersozialversicherung.
Besteuerung
Bis 2004 wurden die Renten nur mit dem sog. Ertragsanteil besteuert. Durch die Änderungen des Alterseinkünftegesetz (AEG) wird die Besteuerung der Renten nach und nach angehoben, bis diese, ähnlich wie bei den Pensionen, zu 100 % versteuert werden.
Die Änderungen der Alterseinkünftegesetzes hatten ebenfalls weit reichende Folgen für Lebens- und Rentenversicherungen.
Leistungen
Die Leistungen der Rentenversicherungen umfassen eine Hinterbliebenenrente, die Erwerbsminderungsrente sowie die Altersrente. Die sog. Regelaltersgrenze wurde durch einen Beschluss von 2006 von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Der Anstieg verläuft sukzessiv, so dass das 67. Lebensjahr erstmals im Jahr 2029 für den Jahrgang 1964 als Regelaltersgrenze wirksam wird. Frühestens und mit Abschlägen in Rente gehen kann man dann ab diesem Jahrgang ab dem 63. Lebensjahr.
Des weiteren erbringt die gesetzliche Rentenversicherung auch Leistungen für medizinische Rehamaßnahmen und teilweise auch Präventivkuren die dem Erhalt der Arbeitskraft dienen.
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre bis dato erworbenen Rentenansprüche sind, so können Sie diese unter http://www.bfa.de/ mit Ihrer Sozialversicherungsnummer anfordern. Diese so genannte Kontenklärung ist grundsätzlich empfehlenswert, damit Sie überprüfen können, ob auch alle Jahre berücksichtigt sind.
foto: fotolia; Franz Pfluegl