Denkmalschutzimmobilien werden in ihrer Eigenschaft als Kulturgut vom Staat besonders gefördert. Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und die Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.
Das Besondere dabei – vor allem im Gegensatz zu Neubauten – ist, dass diese Steuervorteile nicht nur Vermietern zuteil werden, sondern auch Eigennutzern.
Das Amt für Denkmalschutz stuft eine Immobilie als Denkmal ein, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Und damit endet der Einfluss des Denkmalamtes nicht: Bei den geschützten Gebäudeteilen werden die gesamten Sanierungsarbeiten laufend überwacht, um sicherzustellen, dass das Objekt dort in einen Zustand versetzt wird, der soweit wie möglich seiner Originalsubstanz entspricht. Dies kann natürlich zu erhöhtem Diskussionsbedarf zwischen Denkmalschutzamt und Bauherrn führen, da hier die Interessenlagen gelegentlich auseinanderdriften.
Wo das Denkmalamt nicht mehr zuständig ist (wie etwa bei Installationen und Erweiterungs- oder Innenausbauten), haben die Bauherren Gelegenheit, die Denkmal-Immobilie von Grund auf aufzuwerten – und nutzen diese meist auch. Das Ergebnis sind wunderbare liebevoll restaurierte Häuser, meist in Innenstädten mit sorgfältigst oft luxuriös ausgeführtem Innenleben. Edle Hölzer, Fußbodenheizungen, Designerbäder alles in ausgesuchten Materialien und mit moderner Technik versehen.
Häuser mit historischer Bausubstanz haben ihren ganz eigenen Charme. Meist haben Sie hohe Räume – oft Stuckverziert – und prachtvolle, repräsentative Fassaden, oft sind es aber auch ehemalige Industriebauten, die zu todschicken individuellen Lofts ausgebaut werden.
All diese Vorteile zeichnen Denkmalgeschütze Immobilien als hervorragendes Investment aus. Aber sie bieten einen weiteren großen Vorteil. Denkmalgeschützte Immobilien sind die letzten großen Möglichkeiten in Deutschland um Steuern zu sparen. Der Staat honoriert das Engagement sich um diese herrlichen Objekte zu kümmern mit besonderer Förderung. Und diese gilt auch für Eigennutzer und nicht nur für Investoren!
Vermieter können die kompletten Renovierungskosten geltend machen, und zwar auf zwölf Jahre verteilt. Die Renovierungskosten sollten sich auf mindestens 70 % des Kaufpreis belaufen. (nach § /I EStG)
Eigennutzer dürfen, auf zehn Jahre verteilt, 90% der Sanierungskosten abschreiben. (nach § 10f EStG.)Für Steuerzahler, die zum Höchstsatz besteuert werden, bedeutet dies eine staatliche Förderung, die weit über der weggefallenen Eigenheimzulage liegt!
Fazit: die Denkmalschutzimmobilie ist z. Zt. die attraktivste und profitabelste Investition in eine Immobilie, denn sie bietet enorme Steuervorteile, Sicherheit, Rentabilität sowie Wertsteigerung, sie bewahren unser kulturelles Erbe und sind auf Grund Ihrer Individualität auch bei Mietern sehr beliebt.
Sie sehen, wir sind selbst begeisterte Anhänger dieser speziellen Kapitalanlage und verfügen deshalb über interessante Objekte am gesamten deutschen Markt, die wir Ihnen gerne vorstellen. Eine Investition in eine deutsche denkmalgeschützte Immobilie bleibt damit eine der attraktivsten, sichersten Investitionen für Menschen mit gehobenen Einkommen – wenn die Lage und das Umfeld stimmen.
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