Nach den vielen Rentenreformen, immer mit den Leistungen nach unten, wurde jetzt tatsächlich mal etwas angehoben: der Rentenbeginn von derzeit 65 auf 67 Jahre, wenn auch nur schrittweise. Der Traum vom Ruhestand ohne finanzielle Sorgen – er wird nur möglich sein durch zusätzliche private Absicherung und wenn sich die Möglichkeit bietet mit der betrieblichen Altersvorsorge (BAV).
Für die reine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente entscheidet auch heute noch alleine die Firma darüber, welche Beträge die Firma bezahlt, für welchen Personenkreis und auf welche Art und Weise diese Zusage organisiert wird.
Ab dem Jahr 2002 haben die Arbeitnehmer jedoch das Recht auf eine BAV, wenn sie denn vom Arbeitnehmer finanziert wird (Gehaltsumwandlung).
Dazwischen gibt es verschiedene Varianten mit Beteiligung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Damit alles einen ordentlichen Rahmen erhält, gibt es dafür das Betriebsrentengesetz mit vielen Vorschriften die es zu beachten gibt. Damit für jedes Alter, Risikobereitschaft, Anlagearten, Haftung und Leistungen etc etwas angeboten werden kann, wurden diese
5 verschiedene Durchführungswege festgelegt:
• Direktversicherung (die weitaus meist gebräuchlichste Form, eine
Lebensversicherung mit AG als Versicherungsnehmer und AN als
Begünstigter)
• Direktzusage (üblich als Pensionszusage für die Geschäftsleitung,
nach oben offen, und in aller Regel über Versicherungen o.ä. rückgedeckt)
• Unterstützungskasse (selbständige Versorgungseinrichtung, keine
gesetzliche Aufsicht, keine Anlagenvorschriften, nach oben offen,
Darlehen der U-Kasse an Firma möglich, auch mit
Rückdeckungsversicherung)
• Pensionskasse (selbst. Versorgungseinrichtung, Aufsicht
und Anlagevorschriften)
• Pensionsfonds (neu eingeführt, Aufsicht ja, aber lockere
Anlagevorschriften)
Die verschiedenen Durchführungswege bieten so viele Varianten, dass sie fast jeden Anlagewunsch erfüllen können. Nur – beides deckungsgleich zu bringen, das ist die hohe Kunst der Beratungsarbeit schlechthin. Eine intensivere Beratungsleistung als bei der BAV ist fast nicht mehr vorstellbar.
Hier einige Punkte die es zu beachten gibt:
• Das gewählte Produkt sollte steuerlich auch für den
Durchführungsweg passen
• Das gewählte Produkt sollte garantierte Leistungen bringen
• Das gewählte Produkt sollte noch zusätzliche reale Mehrertrag bieten
• Das gewählte Produkt sollte dem Alter und Sicherheitsgedanken
entsprechen
• Das gewählte Produkt sollte Ertragsysteme und eine
(Teil)Kapitalisierung bieten
• Das gewählte Produkt sollte Flexibilität bei Ein- und Auszahlung bieten
• Das gewählte Produkt sollte bei einem Arbeitsplatzwechsel variabel sein
• Das gewählte Produkt sollte für den Arbeitgeber kein Haftungsrisiko darstellen
Sie sehen, alles ganz einfach und unkompliziert. Falls Sie die Wahl haben, selbst über die BAV zu entscheiden, dann wenden Sie sich an einen kompetenten Berater z. B. an uns, das Team von SANSECURA.